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Creator-Steuer-Rechner

Schätze grob, wie viel du als Creator für Steuern zurücklegen solltest – plus Kleinunternehmer-Check und USt-Hinweis.

Gib deinen geschätzten Jahresumsatz ein.

Wie viel Steuern zahlt man als Creator?

Versteuert wird nicht dein Umsatz, sondern dein Gewinn – also Einnahmen minus Betriebsausgaben. Auf diesen Gewinn fällt Einkommensteuer an, deren Höhe mit dem Gewinn steigt (progressiver Tarif). Eine bewährte Faustregel: leg rund 30 % des Gewinns zurück, damit die Steuernachzahlung dich nicht überrascht.

Kleinunternehmer oder umsatzsteuerpflichtig?

Bleibt dein Umsatz unter der Kleinunternehmergrenze (§19 UStG, aktuell 25.000 € Vorjahresumsatz), kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen: keine Umsatzsteuer, einfachere Rechnungen. Darüber weist du in der Regel 19 % USt aus. Mehr dazu im Ratgeber: Kleinunternehmerregelung für Creator.

Belege sammeln zahlt sich aus

Jede abzugsfähige Ausgabe senkt deinen Gewinn – und damit deine Steuer. Technik, Software-Abos, Reisen und Ausstattung zählen. Wichtig ist, die Belege sauber zu sammeln. Ein Rechnungs-Tool mit Belegverwaltung und EÜR nimmt dir das ab.

Rechnungen & Belege im Griff

Schreib rechtssichere Rechnungen (inkl. §19-Hinweis), erfasse Belege per Foto und erstelle die EÜR fürs Finanzamt – mit dem Lincora Rechnung-Tool.

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Häufige Fragen

Wie viel Steuern muss ich als Creator zurücklegen?

Eine gängige Faustregel: leg rund 30 % deines Gewinns (Einnahmen minus Ausgaben) für die Einkommensteuer zurück. Bei niedrigen Gewinnen ist es weniger, bei hohen mehr. Der Rechner gibt dir eine grobe Orientierung — die genaue Höhe hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab.

Ab wann bin ich kein Kleinunternehmer mehr?

Die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) gilt in der Regel, wenn dein Vorjahresumsatz eine bestimmte Grenze (aktuell 25.000 €) nicht überschreitet. Darüber musst du in der Regel Umsatzsteuer ausweisen und abführen. Prüfe den aktuellen Stand bzw. frag deinen Steuerberater.

Muss ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen?

Nein. Als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer aus und führst keine ab — dafür kannst du auch keine Vorsteuer ziehen. Auf deinen Rechnungen steht dann ein Hinweis auf §19 UStG.

Was zählt als Ausgabe, die ich absetzen kann?

Typische Betriebsausgaben für Creator: Technik (Kamera, Mikro, Rechner), Software-Abos, Home-Office-Anteil, Reisekosten, Ausstattung, Weiterbildung. Wichtig: Belege sammeln. Ein Rechnungs-Tool mit Belegverwaltung hilft dir dabei.

Ersetzt der Rechner eine Steuerberatung?

Nein. Der Rechner liefert nur eine grobe Orientierung und ist keine Steuerberatung. Für verbindliche Zahlen und deine individuelle Situation wende dich an einen Steuerberater.

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